Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Bitte erkundigen Sie sich bei der AHV-Zweigstelle bezüglich der Formulareinreichung (inkl. sämtlicher Beilagen).

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