Steuerfuss: 5 Prozent senken Die Gemeinde Jonschwil schliesst die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von 909’000 Franken ab. Für 2023 beantragt der Gemeinderat eine Steuerfuss-Senkung von 122 auf 117 Prozent. Im Budget 2023 ergibt sich ein Aufwandüberschuss von minus 986’700 Franken. Anstelle des Aufwandüberschusses von Fr. 378’700 ergab sich in der Rechnung 2022 ein Überschuss von 909'461 Franken. Der Gewinn wird den Reserven zugewiesen. Die freien Reserven haben neu eine Höhe von 6,62 Millionen Franken. Hauptgrund: Steuereinnahmen Die Steuereinnahmen waren mit einem Plus von rund 640’000 Franken über den Budgeterwartungen. Alle anderen Ausgaben und Einnahmen in der Rechnung 2022 waren unter dem Strich um rund 648'000 besser als prognostiziert, was eine Gesamtabweichung von rund 1,29 Mio. Franken ergab. Steuerfuss sinkt weiter Im Jahre 2023 rechnet der Gemeinderat mit einer Zunahme der einfachen Steuer um drei Prozent. Aufgrund der nochmals gestiegenen Reserven soll der Steuerfuss um weitere fünf Prozent gesenkt werden. Die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern werden auf je 350’000 Franken geschätzt. Bei den Steuern der juristischen Personen wird ein Ertrag von 1,08 Mio. Franken erwartet. Bei den Quellensteuern sind 252‘000 Franken budgetiert. Unter dem Strich ergibt sich im Budget 2023 ein Aufwandüberschuss von 986’700 Franken. Finanzausgleich von 2,56 Millionen Franken Die Gemeinde Jonschwil bezieht Mittel aus der ersten Stufe des kantonalen Finanzausgleichs. Für den Sonderlastenausgleich Schule ergibt sich im Jahre 2023 ein Betrag von 1'041’900 Franken. Der Ressourcenausgleich beträgt Fr. 1'066’800. 1,1 Mio. Franken Nettoinvestitionen Für das Fernwärmeprojekt Bazenheid – Jonschwil sind insgesamt 475'000 vorgesehen. Darin enthalten sind 200'000 Franken Anschlussbeiträge für die Schulgebäude Oberstufe und Jonschwil. Ebenso eingerechnet sind ein Wanderweg-Beitrag von 125'000 Franken für die vorgesehene Hängebrücke sowie eine Anschubfinanzierung zugunsten des Projektes von 150'000 Franken. Strassenprojekte sind für 500'000 Franken vorgesehen. Ein neues Bauamts-Fahrzeug ist mit Kosten von 150'000 Franken budgetiert. Als letztes Teilstück für die Sicherstellung der Hochwassersicherheit beim Schwarzenbach sind 250'000 Franken für ein Rückhaltebecken im Gebiet Riet-Bärensberg geplant. Um eine Energieeinsparung zu erzielen ist beim Schulhaus Notker eine Dämmung zum Estrich für 100'000 Franken eingerechnet. Finanzplanung mit solidem Polster Die Finanzplanung 2024 bis 2027 der Gemeinde Jonschwil zeigt für die nächsten Jahre negative operative Ergebnisse. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass die Steuerfuss-Senkung auf 117 Prozent trotzdem für mehrere Jahre verkraftbar ist. Polster erlaubt Steuerfuss-Senkung Das Rechnungsergebnis 2022 ist mit einem operativen Plus von rund 900‘000 Franken gut ausgefallen. Die Reserven der Gemeinde stiegen weiter und erreichten Ende 2022 eine Höhe von 6,62 Mio. Franken. Das gibt Spielraum. Kosten und Erträge steigen Die durchschnittliche Jahresteuerung 2022 betrug 2,8 Prozent. Sie war seit langer Zeit nicht mehr auf diesem Niveau. Seit September 2022 beginnt sie wieder leicht zu sinken. Die privaten Haushalte, die Wirtschaft, aber natürlich auch der Staat spüren die steigenden Preise, so z.B. bei Lebensmitteln, bei Krankenkassenprämien und ganz besonders bei den Energiepreisen. Die gestiegenen Kosten flossen bei der Gemeinde ins Budget 2023 ein. Gleichzeitig steigen aber auch die Löhne, je nach Verhandlungsergebnis mit den Arbeitgebern mehr oder weniger als die Teuerung. Damit kommt ein Faktor ins Spiel, der in den letzten Jahren wenig Bedeutung hatte: die sogenannte „kalte Progression“ bei den Steuern. Was heisst kalte Progression? Dies sei an einem einfachen Beispiel erklärt: Kalte Progression ausgleichen? Bei einer Familie mit zwei Kindern, katholischer Religionszugehörigkeit und einem Vermögen von Fr. 200‘000 ergibt sich bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 122 Prozent folgende Steuerbelastung (Kantons- und Gemeindesteuer):
Das heisst: Wenn das steuerbare Einkommen um 3 Prozent steigt, erhöht sich die Steuerbelastung um 4,3 Prozent. Die Steuerbelastung steigt also stärker als das Einkommen, was als „kalte Progression“ bezeichnet wird. Gemäss St. Galler Steuergesetz wird die Regierung erst aktiv, wenn sich der Landesindex der Kosumentenpreise gegenüber dem Index des Monats Dezember 2010 um wenigstens 3 Prozent verändert. Bei der Direkten Bundessteuer hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge auf das Steuerjahr 2023 angepasst. Unterbleibt der Ausgleich der Folgen der kalten Progression, ergeben sich höhere Steuererträge für Gemeinde und Kanton bei den natürlichen Personen. Damit kann die Gemeinde zur Zeit die höheren Kosten aufgrund der Teuerung recht gut auffangen. Weitere Steuerfuss-Senkung Die Finanzlage der Gemeinde ist weiterhin gut. Sie erlaubt eine Steuerfuss-Senkung von 122 auf 117 Prozent. Damit nützt der Gemeinderat den Spielraum, den die gestiegenen Reserven bieten. Die schon länger gelebte Praxis, dass keine Steuern auf Vorrat erhoben werden sollen, wird damit fortgesetzt. Da der Kanton seinen Steuerfuss auch noch um fünf Prozent senkt, ergibt sich für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine spürbare Entlastung. Auch dies ist ein Beitrag zum Auffangen der gestiegenen Lebenskosten und teilweise auch zum Ausgleich der kalten Progression.
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